Externer Datenschutzbeauftragter, Art. 37 DSGVO
Nahezu jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten und ist daher verpflichtet, die Regelungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.Mehr Sicherheit durch individuelle Beratung
Bestellen Sie unsere Datenschutzexperten zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten und lehnen Sie sich zurück: Mit unserem Full-Service-Ansatz übernehmen wir neben den gesetzlichen Aufgaben des Art. 39 DSGVO das gesamte Thema Datenschutz für Sie. Wir erstellen die datenschutzrechtliche Dokumentation sowie die benötigten Datenschutz-Hinweise (Website, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner etc.) und stehen Ihnen, Ihren Mitarbeitern, betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Deutschlandweit und zu einer fairen monatlichen Pauschale bieten wir Ihnen so viel Datenschutz wie erforderlich, mit so geringem Aufwand wie möglich.
Gesetzliche Bestellpflicht?
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann selbst dann sinnvoll sein, wenn Ihr Unternehmen der gesetzlichen Bestellpflicht nicht unterliegt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen Sie in jedem Fall einhalten. Diesen Aufwand nimmt Ihnen unser externer Datenschutzbeauftragter ab und begleitet Sie rechtssicher durch den Paragraphendschungel.
Dank diverser Qualifizierungen und Zertifizierungen - u.a. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, TÜV-Zertifizierung - sowie einer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes bieten wir Ihnen pragmatische und praxisnahe Lösungen. Fragen?
Rufen Sie uns gerne an unter der Rufnummer +49 40 30 100 70 oder senden uns eine E-Mail an info@beckservice.gmbh für weitere Informationen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.